AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Lieferzeiten
Die angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd. Sie beginnt, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Besteller alle Voraussetzungen erfüllt hat. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlicher Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störung nicht wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.
Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist setzt und wir die Nachfrist fristlos verstreichen lassen; die Nachfrist muss mindestens 14 Werktage betragen.
2. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart, ohne jeden Abzug in Euro zu bezahlen. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch in Höhe von 8 % vom Rechnungsbetrag zu berechnen.
Skontoabzüge können nur vorgenommen werden, wenn keine früheren Forderungen mehr bestehen.
Die von uns gewährten Rabatte gelten nur dann, wenn alle sonstigen Zahlungsbedingungen eingehalten werden.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber ; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.
Für erbrachte Teilleistungen können Abschlagszahlungen verlangt werden. Diese sind spätestens 14 Tage nach Aufforderung ohne jeden Abzug zu bezahlen.
3. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der hergegebenen Schecks und Wechsel vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Wert des anderen Materials. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt.
4. Gewährleistungen
Die Gewährleistung beträgt bei Grabdenkmalen sowie bei Bauleistungen 2 Jahre. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Sichtbare Mängel sind unverzüglich in schriftlicher Form bei uns anzuzeigen. Die bei Natursteinen vorkommenden Adern, Poren, Einsprengungen und die sonstigen natürlichen Eigenschaften und Farbschwankungen berechtigen nicht zur Beanstandung. Kleine Muster können nicht alle Eigenschaften der Natursteine veranschaulichen, Volle Übereinstimmung der Lieferung mit der Probe kann deshalb nicht gewährleistet werden. Für etwaige notwendige Vorarbeiten (z.B. Isolierungen, usw.) übernehmen wir keine Gewährleistung, sofern wir mit diesen Arbeiten nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
5. Rücktritt vom Vertrag
Haben sich die bei Vertragsabschluß gegebenen oder von uns ohne grobe Fahrlässigkeit als gegeben angenommen sachlichen Voraussetzungen für die Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Bedingungen zu Beschaffung des Liefergegenstandes so wesentlich geändert, dass dies wirtschaftlich einer Unmöglichkeit der Leistung nahe kommt, können wir vom Vertrag zurücktreten ; Schadensersatzansprüche des Besteller sind ausgeschlossen.
6. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Winnenden. Gerichtsstand ist Waiblingen.
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
Mündliche Nebenabreden, Vertragsergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.